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Verantwortung in der Lieferkette

Als Hersteller hochwertiger Life-Science-Produkte bezieht Eppendorf weltweit Rohstoffe, Waren und Dienstleistungen. Unsere Lieferkette beinhaltet Beschaffung, Produktion, Vertrieb und Logistik. Die Aktivitäten entlang unserer Lieferkette bergen daher vielfältige Risiken, die sich auf die Stabilität unserer Produktionsfähigkeit auswirken können. Um unseren Kunden Produkte in der von ihnen benötigten hohen Qualität anbieten und unser Geschäft erfolgreich betreiben zu können, ist eine möglichst frühzeitige Erkennung und Beurteilung dieser Risiken elementar. Die Etablierung transparenter und digitalisierter Prozesse entlang der Lieferkette minimiert Störungen und Risiken in diesem Zusammenhang.

In unserer Beschaffung berücksichtigen wir hierzu sowohl prozessuale als auch ökonomische und technische sowie soziale und ökologische Kriterien.

Wir setzen uns laufend mit steigenden externen Anforderungen an unser Lieferkettenmanagement auseinander. Dazu zählen etwa neue gesetzliche Vorschriften zur Nachverfolgung bestimmter Materialien und zur Ausübung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Darüber hinaus achten wir sehr genau auf die Ansprüche unserer Kunden und berücksichtigen sie bei unseren Ausschreibungen. Unser Ziel ist es, die Stabilität in der Wertschöpfungskette zu sichern, unsere Lieferanten, wo nötig, zu nachhaltigerem Handeln aufzufordern und sie bei der Umsetzung unserer Anforderungen zu unterstützen.

Unser Lieferantenmanagement

GRI 308-103, 407-103, 408-103, 409-103, 414-103

Den Rahmen für das Lieferantenmanagement von Eppendorf bildet ein konzernweit gültiger Corporate Standard. Er enthält genaue Vorgaben zur Identifikation, Auswahl und Qualifizierung unserer Lieferanten. Bereits bei der Anbahnung neuer Lieferantenbeziehungen und der Qualifizierung neuer Zulieferer fordert die Einkaufsabteilung der CTO-Organisation (Chief Technology Officer) von deren Kandidaten Informationen über gesellschaftliche und ökologische Aspekte ein. Beispielsweise muss jeder Lieferant unseren Code of Conduct for Supplier bestätigen und eine Selbstauskunft zum Thema Nachhaltigkeit ausfüllen. Wenn er den Code of Conduct for Supplier ablehnt beziehungsweise nicht unterzeichnet oder die Selbstauskunft unzureichend beantwortet, wird die Qualifizierung sofort beendet.

Neben der anfänglichen Bewertung von möglichen Zulieferern führen wir Audits bei unseren bestehenden Lieferanten durch. Auch für diesen Prozess haben wir werksübergreifend gültige Corporate Standards etabliert. Zudem haben wir im Jahr 2020 die Funktionen unseres zugehörigen AuditAuditIn einem Audit wird untersucht, ob Prozesse, Aktivitäten oder Managementsysteme definierte bzw. geforderte Standards, Richtlinien, Normanforderungen oder gesetzliche Vorgaben erfüllen.-Tools erweitert und darin Nachhaltigkeitsanforderungen bezüglich Menschenrechten, Umwelt und Ethik aus dem Qualifizierungsfragebogen integriert, um deren Einhaltung vor Ort zu überprüfen.

Organisation

Die Einheit Global Procurement Instruments führt sämtliche Tätigkeiten zur nachhaltigkeitsbezogenen Lieferantenbewertung durch und gehört der neuen CTO-Organisation an. Dabei hat die Einheit auch das ab dem 1. Januar 2023 in Kraft tretende deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Blick.

Standards & Richtlinien

Wir treten in unserer Geschäftstätigkeit für die Einhaltung allgemein anerkannter Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards sowie für die Wahrung der Menschenrechte ein. Darüber hinaus erfüllen wir die in unserem Verhaltenskodex formulierten Ansprüche an verantwortungsvolle Unternehmensführung. Weiterhin bekennen wir uns ausdrücklich zu den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC), den wir seit dem 31. Januar 2022 als Teilnehmer unterstützen; die Prinzipien decken die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsprävention ab.

Von allen Lieferanten erwarten wir, dass sie international anerkannte Umwelt- und Sozialstandards einhalten. Diese sind in unserem Code of Conduct for Supplier festgeschrieben; die Basis dafür bilden vor allem die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der UNGC und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN. Auch bei ihren eigenen Zulieferern sollen unsere Lieferanten die Einhaltung der Standards sicherstellen.

Weiterhin erwartet Eppendorf, dass Lieferanten geltende Umweltgesetze, -regelungen und -standards einhalten sowie ein auf anerkannten Standards basierendes Umweltmanagementsystem aufbauen und anwenden, um Belastungen und Gefahren für die Umwelt zu minimieren und ihren Schutz im täglichen Geschäftsbetrieb zu verbessern. Sofern Lieferanten im Auftrag von Eppendorf mit Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten handeln, sie verarbeiten, exportieren oder abbauen, ist unser Anspruch, dass sie den entsprechenden Umgang dokumentieren.

Zudem erwarten wir von Lieferanten, dass sie die grundlegenden Arbeitnehmerrechte der geltenden nationalen Gesetzgebungen einhalten. Dies betrifft sowohl Regelungen zum Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, zu Antidiskriminierung, zur Vereinigungsfreiheit, zu fairer Vergütung und rechtmäßigen Arbeitszeiten als auch den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit.

Eppendorf erwartet, dass Lieferanten keinerlei Korruption tolerieren. Sie müssen in ihren Unternehmen sicherstellen, dass die Konventionen der UN und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Bekämpfung der Korruption sowie die einschlägigen Antikorruptionsgesetze eingehalten werden. Interessenkonflikte mit privaten Belangen oder anderweitigen wirtschaftlichen oder sonstigen Aktivitäten, auch von Angehörigen oder in anderer Weise nahestehenden Personen oder Organisationen, werden schon im Ansatz vermieden.

Selbstauskunft als erster Indikator

GRI 308-1, 414-1

Im Januar 2021 haben wir unseren Qualifizierungsprozess für neue Lieferanten um einen Nachhaltigkeitsfragebogen mit Ausschlusskriterien ergänzt. Durch diese zusätzliche Selbstauskunft wollen wir alle potenziellen Lieferanten noch stärker hinsichtlich sozialer und ökologischer Aspekte überprüfen. Wie eine Ablehnung des Code of Conduct for Supplier führt nun auch eine negative Beantwortung der K.-o.-Fragen dazu, dass der Qualifizierungsprozess sofort abgebrochen wird.

Abgefragt werden unter anderem ein striktes Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, das Vorliegen von Richtlinien und Betriebsvereinbarungen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen sowie die Prävention von Arbeitsunfällen. Im Laufe der weiteren Geschäftsbeziehung überprüfen wir bei Lieferantenaudits und Besuchen vor Ort, ob die Auskünfte der Wahrheit entsprechen. Auf Grundlage der Informationen führen wir zudem jährliche Bewertungen unserer strategischen Lieferanten durch.

Bewertung strategischer Lieferanten

GRI 308-1, 407-1, 408-1, 409-1, 414-1

Die Einheit Global Procurement Instruments und die weiteren Technology Center der Eppendorf Gruppe bewerten einmal jährlich die strategischen Lieferanten von Eppendorf. Als strategisch stufen wir alle Lieferanten ein, die eine bestimmte Umsatzgrenze (abhängig vom belieferten Technology Center) überschreiten, ein Beschaffungsrisiko für Eppendorf darstellen oder Einfluss auf die Produktqualität beziehungsweise die Materialgruppenstrategie haben. Die Bewertung beinhaltet klassische wirtschaftliche Faktoren wie Liefertreue, Produktqualität, Kompetenz und Kundenorientierung. Seit 2021 nehmen wir hierbei auch nachhaltigkeitsbezogene Informationen, vor allem zu Menschenrechten, Kinder- und Zwangsarbeit sowie Umweltaspekten in den Blick. Je nachdem, wie das Ergebnis ausfällt, setzen wir Maßnahmenpläne zur weiteren Entwicklung der Lieferanten fest. Bei gravierenden Verstößen ist auch eine sofortige Beendigung der Geschäftsbeziehung möglich.

Im Jahr 2020 bewerteten wir 238 Lieferanten. Dabei wurde ein Lieferant als auffällig eingestuft. Nach Vermittlungs- und Verbesserungsgesprächen entschied Eppendorf, die Inanspruchnahme des Lieferanten einzuschränken. Sofern der Lieferant nachvollziehbar und transparent Verbesserungen umsetzt, kann die Entscheidung re-evaluiert werden.

Aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie und der damit verbundenen Reisebeschränkungen gab es im Berichtszeitraum keine Vor-Ort-Audits. Um dennoch Audits durchführen zu können – wenn auch in eingeschränkter Form –, haben wir den Corporate StandardCorporate StandardEine Spezifikation eines Produkts oder Prozesses, die wiederholt und konsequent im Unternehmen verwendet werden soll. zur Durchführung von Lieferan­tenaudits um die Möglichkeit eines Remote-Audits erweitert.