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Verantwortung in der Lieferkette

Als Hersteller hochwertiger Life-Science-Produkte bezieht Eppendorf weltweit Rohstoffe, Waren und Dienstleistungen. Unsere Lieferkette beinhaltet Beschaffung, Produktion, Vertrieb und Logistik. Die Aktivitäten entlang unserer Lieferkette bergen daher vielfältige Risiken, die sich auf die Stabilität unserer Produktionsfähigkeit auswirken können. Um unseren Kunden Produkte in der von ihnen benötigten hohen Qualität anbieten und unser Geschäft erfolgreich betreiben zu können, ist eine möglichst frühzeitige Erkennung und Beurteilung dieser Risiken elementar. Die Etablierung transparenter und digitalisierter Prozesse entlang der Lieferkette minimiert Störungen und Risiken in diesem Zusammenhang.

In unserer Beschaffung berücksichtigen wir hierzu sowohl prozessuale als auch ökonomische und technische sowie soziale und ökologische Kriterien. Ökologische Nachhaltigkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und fairere Arbeitsbedingungen sind ein integraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Außerdem setzen wir uns laufend mit steigenden externen Anforderungen an unser Lieferkettenmanagement auseinander. Dazu zählen etwa neue gesetzliche Vorschriften zur Nachverfolgung bestimmter Materialien und zur Ausübung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Darüber hinaus achten wir sehr genau auf die Ansprüche unserer Kunden und berücksichtigen sie bei unseren Ausschreibungen. Unser Ziel ist es, die Stabilität in der Wertschöpfungskette zu sichern, unsere Lieferanten, wo nötig, zu nachhaltigerem Handeln aufzufordern und sie bei der Umsetzung unserer Anforderungen zu unterstützen.

Unser Lieferantenmanagement

GRI 308/3-3, 407/3-3, 408/3-3, 409/3-3, 414/3-3

Den Rahmen für das Lieferantenmanagement von Eppendorf bildet ein konzernweit gültiger Corporate Standard. Er enthält genaue Vorgaben zur Identifikation, Auswahl und Qualifizierung unserer Lieferanten. Bereits bei der Anbahnung neuer Lieferantenbeziehungen und der Qualifizierung neuer Zulieferer fordert die Einkaufsabteilung der CTO-Organisation (Chief Technology Officer) von deren Kandidaten Informationen über gesellschaftliche und ökologische Aspekte ein. Beispielsweise muss jeder Lieferant unseren Verhaltenskodex für Geschäftspartner bestätigen und eine Selbstauskunft zum Thema Nachhaltigkeit ausfüllen. Wenn er den Verhaltenskodex für Geschäftspartner ablehnt beziehungsweise nicht unterzeichnet oder die Selbstauskunft unzureichend beantwortet, wird die Qualifizierung sofort beendet. Neben der anfänglichen Bewertung von möglichen Zulieferern führen wir Audits bei unseren bestehenden Lieferanten durch. Auch für diesen Prozess haben wir werksübergreifend gültige Corporate Standards etabliert; diese integrieren Nachhaltigkeitsanforderungen bezüglich Menschenrechte, Umwelt und Ethik aus dem Qualifizierungsfragebogen, um ihre Einhaltung vor Ort zu überprüfen.

Zusätzlich zur regelmäßigen Qualifizierung und Auditierung unserer Zulieferer haben wir Ende 2022 erstmals eine quantitative Risikobewertung von unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten auf Basis von geprüften Abschlussdaten aus dem Geschäftsjahr 2021 durchgeführt. Anhand von landes- und sektorspezifischen externen Risikoindikatoren ergründeten wir die Wahrscheinlichkeit einer Menschenrechtsverletzung für jedes im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) genannte menschenrechtliche und umweltbezogene Risiko. Auf Basis einer Input-Output-Modellierung der Wertschöpfungskette wurden sowohl die landes- und sektorspezifischen Risiken als auch die statistische Gesamtzahl der potenziell betroffenen Beschäftigten entlang aller Ebenen unserer Lieferkette ermittelt und ausgewertet. Somit haben wir beispielhaft erarbeitet, welche Länder und Sektoren von welchen menschenrechtlichen Risiken in welcher Stärke betroffen sind.

Dabei stellten wir folgende Risikoschwerpunkte fest: Die Themen Verbot der Missachtung von Koalitionsfreiheit, Verbot der Gewalt durch Sicherheitskräfte, Verbot der Diskriminierung, Verbot der Kinderarbeit, Arbeitssicherheit und Entlohnung weisen ein erhöhtes oder mittleres Risiko auf. Die Risiken erstrecken sich insbesondere auf asiatische und südamerikanische Länder sowie Länder des Nahen Ostens.

Basierend auf dieser Ersteinschätzung haben wir eine Strategie zur Einhaltung unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichte entworfen. Nach ihr haben wir verschiedene Verantwortlichkeiten und Prozesse eingerichtet, um die Risiken in unseren Lieferketten weiter zu analysieren. Im folgenden Jahr werden wir darauf aufbauend weitere geeignete Maßnahmen in Übereinstimmung mit dem LkSG ergreifen. Weitere Details zu dieser Strategie finden sich in der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte der Eppendorf Gruppe.

Organisation

Die Einheit Global Procurement Instruments (GPI) führt sämtliche Tätigkeiten zur nachhaltigkeitsbezogenen Lieferantenbewertung für die Technology Division Instruments durch und gehört der CTO-Organisation an. Dabei hat die Einheit auch das seit dem 1. Januar 2023 in Kraft getretene deutsche LkSG im Blick. Diesbezüglich unterstützt und überwacht wird sie von der neu geschaffenen Stelle des Menschenrechtsbeauftragten innerhalb des globalen Nachhaltigkeitsteams der Eppendorf Gruppe. Außerdem ist GPI dafür verantwortlich, einheitliche Prozesse innerhalb der CTO-Organisation zu schaffen. Damit ist sichergestellt, dass alle Technology Center (TC) ihre Lieferanten nach gleichen Vorgaben – unter anderem hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsbemühungen – bewerten und bei Bedarf entsprechend entwickeln. Auch sind die Ergebnisse zentral einsehbar, sodass Erfahrungen anderer TC in die Bewertung einfließen können und Vergleichbarkeit ermöglicht wird.

Zusätzlich zur vorhandenen Organisation für die nachhaltigkeitsbezogene Bewertung von produktrelevanten Lieferanten wollen wir 2023 ein Netzwerk von LkSG-Botschafterinnen und -Botschaftern aufbauen. Es soll die menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten auch mit Blick auf Lieferanten für das nicht produktionsrelevante Material an allen globalen Standorten umsetzen.

Standards & Richtlinien

Wir treten in unserer Geschäftstätigkeit für die Einhaltung allgemein anerkannter Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards sowie für die Wahrung der Menschenrechte ein. Darüber hinaus erfüllen wir die in unserem Verhaltenskodex formulierten Ansprüche an verantwortungsvolle Unternehmensführung. Weiterhin bekennen wir uns ausdrücklich zu den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC), den wir seit dem 31. Januar 2022 als Teilnehmer unterstützen; die Prinzipien decken die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsprävention ab. Unsere Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte erläutert außerdem ausführlich, dass wir uns dazu verpflichten, die Menschenrechte im Sinne verschiedener internationaler Rahmenwerke zu respektieren.

Von allen Lieferanten erwarten wir, dass sie international anerkannte Umwelt- und Sozialstandards einhalten. Diese sind in unserem Verhaltenskodex für Geschäftspartner festgeschrieben; die Basis dafür bilden vor allem die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der UNGC und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN. Auch bei ihren eigenen Zulieferern sollen unsere Lieferanten die Einhaltung der Standards sicherstellen.

Weiterhin fordert Eppendorf, dass Lieferanten geltende Umweltgesetze, -regelungen und -standards einhalten sowie ein auf anerkannten Standards basierendes Umweltmanagementsystem aufbauen und anwenden, um Belastungen und Gefahren für die Umwelt zu minimieren und ihren Schutz im täglichen Geschäftsbetrieb zu verbessern. Eppendorf erwartet zudem, dass ihre Lieferanten in der Lage sind, nach bestem Wissen und Gewissen zu erklären, dass sie keinen Grund haben davon auszugehen, dass in den Produkten Konfliktmineralien aus der DR Kongo oder den im Dodd-Frank Act benannten Nachbarstaaten enthalten sind. Für den Fall, dass ein Lieferant eine solche Erklärung nicht abgeben kann, verpflichtet er sich, Eppendorf hierüber unverzüglich zu informieren. Zudem setzen wir voraus, dass Lieferanten die grundlegenden Arbeitnehmerrechte der geltenden nationalen Gesetzgebungen einhalten. Dies betrifft sowohl Regelungen zum Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, zu Antidiskriminierung, zur Vereinigungsfreiheit, zu fairer Vergütung und rechtmäßigen Arbeitszeiten als auch den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit.

Eppendorf erwartet, dass Lieferanten keinerlei Korruption tolerieren. Sie müssen in ihren Unternehmen sicherstellen, dass die Konventionen der UN und der OECD zur Bekämpfung der Korruption sowie die einschlägigen Antikorruptionsgesetze eingehalten werden. Interessenkonflikte mit privaten Belangen oder anderweitigen wirtschaftlichen oder sonstigen Aktivitäten, auch von Angehörigen oder in anderer Weise nahestehenden Personen oder Organisationen, werden schon im Ansatz vermieden.

Selbstauskunft als erster Indikator

GRI 308-1, 414-1

Teil unseres Qualifizierungsprozesses für neue Lieferanten ist seit 2021 ein Nachhaltigkeitsfragebogen mit Ausschlusskriterien. Diese Selbstauskunft dient dazu, alle potenziellen Lieferanten hinsichtlich sozialer und ökologischer Aspekte genau zu überprüfen. Wie eine Ablehnung des Verhaltenskodex für Geschäftspartner führt nun auch eine negative Beantwortung der K.-o.-Fragen dazu, dass der Qualifizierungsprozess sofort abgebrochen wird.

Abgefragt werden unter anderem ein striktes Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, das Vorliegen von Richtlinien und Betriebsvereinbarungen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen sowie die Prävention von Arbeitsunfällen. Im Laufe der weiteren Geschäftsbeziehung überprüfen wir bei Lieferantenaudits und Besuchen vor Ort, ob die Auskünfte der Wahrheit entsprechen. Auf Grundlage der Informationen führen wir zudem jährliche Bewertungen unserer strategischen Lieferanten durch.

Bewertung strategischer Lieferanten

GRI 308-1, 407-1, 408-1, 409-1, 414-1

Die Einheit Global Procurement Instruments und die weiteren Technology Center der Eppendorf Gruppe bewerten einmal jährlich die strategischen Lieferanten von Eppendorf. Als strategisch stufen wir alle Lieferanten ein, die eine bestimmte Umsatzgrenze (abhängig vom belieferten Technology Center) überschreiten, ein Beschaffungsrisiko für Eppendorf darstellen oder Einfluss auf die Produktqualität beziehungsweise die Materialgruppenstrategie haben.

Die Bewertung beinhaltet klassische wirtschaftliche Faktoren wie Liefertreue, Produktqualität, Kompetenz und Kundenorientierung. Seit 2021 nehmen wir hierbei auch nachhaltigkeitsbezogene Informationen, vor allem zu Menschenrechten, Kinder- und Zwangsarbeit sowie Umweltaspekten in den Blick. Je nachdem, wie das Ergebnis ausfällt, setzen wir Maßnahmenpläne zur weiteren Entwicklung der Lieferanten fest. Bei gravierenden Verstößen ist auch eine sofortige Beendigung der Geschäftsbeziehung möglich.

Daneben konnten wir im Berichtsjahr 18 Audits erfolgreich abwickeln. Hierbei haben wir auch die Angaben aus dem Nachhaltigkeitsfragebogen systematisch überprüft. Es wurden keine Auffälligkeiten festgestellt.